Zum Inhalt springen
BYODDBring Your Own DIY & Deko

Mietwohnung verschönern ohne Ärger: Was erlaubt ist und was beim Auszug zählt

Was Mieter ohne Zustimmung verändern dürfen, wofür sie fragen sollten, rückbaubare Ideen für Wände, Böden, Küche und Bad und wie der Auszug ohne Streit gelingt.

Eine Mietwohnung soll sich wie ein Zuhause anfühlen. Gleichzeitig gehört sie dem Vermieter, und beim Auszug kann es Streit geben, wenn Veränderungen nicht rückgängig gemacht werden oder Schäden entstanden sind. Die gute Nachricht: Vieles ist erlaubt, und für fast jeden Wunsch gibt es eine Lösung, die sich spurlos zurückbauen lässt.

Diese Anleitung gibt einen Überblick darüber, was Mieter in der Regel dürfen, wann sie den Vermieter fragen sollten, welche rückbaubaren Ideen es für Wände, Böden, Küche, Bad und Licht gibt und wie der Auszug ohne Ärger gelingt. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind der Mietvertrag und im Streitfall die Beratung durch einen Mieterverein oder Anwalt.

Grundsätze

Im deutschen Mietrecht gilt grob:

  • Vertragsgemäßer Gebrauch: Alles, was zum normalen Wohnen gehört, ist erlaubt, etwa Bilder aufhängen, Möbel aufstellen, Lampen anbringen, Wände während der Mietzeit nach eigenem Geschmack streichen.
  • Bauliche Veränderungen: Eingriffe in die Bausubstanz, etwa Wände durchbrechen, Fliesen entfernen, Böden fest verkleben, Leitungen verlegen, brauchen in der Regel die Zustimmung des Vermieters.
  • Rückbaupflicht: Beim Auszug muss der Mieter Veränderungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen, meist rückgängig machen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • Schönheitsreparaturen: Ob und wann der Mieter renovieren muss, hängt vom Mietvertrag ab. Viele Klauseln in älteren Verträgen sind unwirksam. Im Zweifel beraten lassen.

Tipp: Hol dir jede Zustimmung schriftlich, auch per E-Mail, und halte fest, ob der Rückbau beim Auszug verlangt wird.

Was meist ohne Zustimmung geht

VeränderungHinweis
Bilder, Regale, Lampen mit Dübeln aufhängenIn üblichem Umfang; Dübellöcher beim Auszug oft verschließen
Wände farbig streichenBeim Auszug gegebenenfalls in hellen, neutralen Tönen zurückstreichen
Teppiche, lose Läufer, VorhängeKein Problem
Leuchten an vorhandenen Anschlüssen tauschenOriginalleuchten aufbewahren
Möbel und Einbauschränke ohne feste VerbindungKippsicherungen sind sinnvoll und üblich
Duschkopf, Perlator, Toilettensitz tauschenOriginalteile aufbewahren

Wofür du fragen solltest

VeränderungWarum
Fliesen streichen oder überklebenSchwer rückbaubar
Bodenbelag fest verkleben oder alten entfernenEingriff in die Substanz
Löcher in Fliesen oder FassadeSchäden am Bestand
Wände tapezieren mit schwer entfernbaren TapetenRückbau aufwendig
Satellitenschüssel, Markisen, BalkonverkleidungBetrifft Fassade und Gemeinschaftseigentum
Elektroinstallation verändernNur durch Fachkräfte und mit Zustimmung
Wände entfernen oder einziehenBaulicher Eingriff

Rückbaubare Ideen für Wände

  • Farbe: Die einfachste und günstigste Veränderung. Siehe Wandfarbe auswählen.
  • Abziehbare Tapeten (selbstklebend oder „peel and stick“): auf glatten, intakten Wänden. Vorher an einer kleinen Stelle testen.
  • Vliestapeten: lassen sich beim Auszug trocken abziehen. Siehe Tapezieren.
  • Bilderleisten statt vieler Löcher. Siehe Bilderwand gestalten.
  • Klebestreifen und feine Bildernägel. Siehe Bilder aufhängen ohne Bohren.
  • Wandpaneele mit Klebestreifen oder lösbaren Befestigungen.
  • Große Stoffe oder Wandteppiche an einer Stange.

Rückbaubare Ideen für Böden

  • Große Teppiche verändern einen Raum am stärksten und am einfachsten.
  • Schwimmend verlegtes Klickvinyl oder Laminat über einem vorhandenen Boden, nach Absprache. Beim Auszug wieder entfernen. Siehe Laminat verlegen und Vinylboden.
  • Lose verlegbare Vinylplanken mit rutschhemmender Rückseite (ohne Kleber).

Küche und Bad

  • Fliesenaufkleber für die Küchenrückwand (nach Absprache). Siehe Fliesen streichen oder bekleben.
  • Neue Griffe an Küchenschränken; alte Griffe aufbewahren.
  • Möbelfolie für Schrankfronten (rückstandsfrei entfernbare Qualität wählen).
  • Spiegelschrank, Regale und Handtuchhalter mit Klebesystemen statt Bohrungen in Fliesen, oder in die Fugen bohren.
  • Duschvorhang, Badtextilien und Pflanzen für schnelle Wirkung.
  • Silikonfugen erneuern ist Pflege und meist willkommen. Siehe Silikonfugen erneuern.

Licht

  • Steckerleuchten und Akku-Lampen.
  • Smarte Leuchtmittel in vorhandene Fassungen.
  • Eigene Deckenleuchten an vorhandene Anschlüsse (Originale aufbewahren).
  • Siehe Licht in der Wohnung planen.

Fenster

  • Klemmplissees und Klemmstangen ohne Bohren. Siehe Vorhangstange montieren.
  • Fensterfolie als Sichtschutz (rückstandsfrei ablösbar, statisch haftend).

Dokumentieren beim Einzug

Ein Übergabeprotokoll mit Fotos schützt dich beim Auszug:

  • Zustand von Wänden, Böden, Fenstern, Türen, Bad und Küche.
  • Vorhandene Schäden, Kratzer, Flecken, Dübellöcher.
  • Zählerstände.
  • Vom Vermieter unterschreiben lassen.

Der Auszug

  1. Vertrag prüfen: Welche Renovierungspflichten gelten wirklich? Bei Unsicherheit beraten lassen.
  2. Rückbau: Selbst eingebaute Dinge entfernen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Dübellöcher verschließen, wenn verlangt. Siehe Löcher in der Wand spachteln.
  4. Kräftige Farben gegebenenfalls hell überstreichen.
  5. Originalteile wieder montieren (Leuchten, Duschkopf, Griffe).
  6. Gründlich reinigen.
  7. Übergabe mit Protokoll und Fotos.

Praxisbeispiel: Eine Altbauwohnung in zwei Wochenenden

Eine Studentin zieht in eine Zwei-Zimmer-Altbauwohnung mit weißen Raufaserwänden, grauem PVC-Boden in der Küche und braunen Fliesen im Bad. Der Vermieter erlaubt Veränderungen, wenn sie beim Auszug rückgängig gemacht werden können. Ihr Plan:

RaumMaßnahmeRückbau beim Auszug
WohnzimmerEine Wand in warmem Salbeigrün gestrichen, großer Teppich, BilderleisteWand weiß überstreichen, Leiste abschrauben, Löcher spachteln
SchlafzimmerVorhänge an Klemmträgern, Steckerleuchten am BettNichts
KücheLose verlegte Vinylplanken über dem PVC, neue GriffePlanken aufnehmen, alte Griffe montieren
BadFliesenaufkleber nur auf der Wand über dem Waschbecken, neuer DuschkopfAufkleber mit Föhn lösen, alten Duschkopf montieren

Alles ist mit dem Vermieter per E-Mail abgestimmt und im Übergabeprotokoll beim Einzug mit Fotos dokumentiert. Die Originalteile liegen beschriftet in einer Kiste im Keller.

Checkliste für Mieter

  • Mietvertrag auf Klauseln zu Renovierung und Kleinreparaturen geprüft.
  • Übergabeprotokoll mit Fotos beim Einzug.
  • Zustimmung für bauliche Veränderungen schriftlich.
  • Originalteile beschriftet aufbewahrt.
  • Rückbaubare Produkte gewählt.
  • Rückbau beim Auszug eingeplant.

Noch eine Frage

Muss ich vom Vermieter erlaubte Veränderungen beim Auszug rückgängig machen?

Das hängt von der Vereinbarung ab. Halte deshalb bei der Zustimmung schriftlich fest, ob der Rückbau verlangt wird oder die Veränderung bleiben darf.

Häufige Fragen

Darf ich in der Mietwohnung bohren?

In üblichem Umfang ja, für Bilder, Regale, Lampen und Vorhänge. In Fliesen möglichst in die Fugen.

Muss ich beim Auszug alles weiß streichen?

Nicht unbedingt weiß, aber oft in hellen, neutralen Farben, wenn die Wohnung mit kräftigen Farben gestaltet wurde. Maßgeblich ist der Vertrag.

Wer zahlt, wenn beim Heimwerken etwas kaputtgeht?

Grundsätzlich der Verursacher. Eine private Haftpflichtversicherung kann Schäden an der Mietsache übernehmen, je nach Vertrag.

Kann der Vermieter Veränderungen einfach verbieten?

Bauliche Veränderungen braucht er nicht zu dulden. Für bestimmte Maßnahmen, etwa zur Barrierefreiheit oder zum Laden von E-Autos, haben Mieter unter Umständen einen Anspruch auf Zustimmung.

Weitere Fragen aus der Praxis

Darf ich einen Balkon gestalten? Pflanzen, Möbel, Teppiche und Lichterketten in der Regel ja. Sichtschutz, Markisen oder Bohrungen in die Fassade brauchen meist eine Zustimmung, weil sie das Erscheinungsbild des Hauses verändern.

Darf ich eine Waschmaschine oder Spülmaschine anschließen? Das Aufstellen üblicher Haushaltsgeräte gehört zum normalen Gebrauch. Der Anschluss muss fachgerecht und dicht sein; im Zweifel einen Installateur beauftragen.

Fazit

In der Mietwohnung ist mehr erlaubt, als viele denken: Streichen, Bilder aufhängen, Lampen tauschen und Möbel stellen gehören zum normalen Wohnen. Für bauliche Veränderungen hol dir eine schriftliche Zustimmung. Setze auf rückbaubare Lösungen wie abziehbare Tapeten, Teppiche, Klebesysteme, schwimmende Böden und Steckerleuchten, dokumentiere den Zustand beim Einzug und plane den Rückbau beim Auszug ein.

Weiter werkeln

Passende Anleitungen